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Wofür benötigen Sie eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht?

Selbstbestimmt zu leben ist unser aller Wunsch, doch wie sieht es aus wenn wir durch Krankheit oder durch einen Unfall nicht mehr ansprechbar sind. Wer regelt dann unsere Belange und Bedürfnisse?

Sie glauben Ihre Familie ???

Entgegen der Erwartung aller, sind wir in diesen Fällen ohne Patienenverfügung und einer gültigen Vorsorgevollmacht der Willkür eines Vormunds ausgesetzt. Rechtsgeschäfte für volljährige Personen können gemäß §§164 ff. BGB sowie §§ 662 ff. BGB nur dann die Angehörigen für Sie durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht vorhanden ist. Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige sind nicht zur automatischen Vertretung berechtigt.

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Patientenverfügung:

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Vorsorgevollmacht:

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